Mit Ihrem Interesse für ein Studium in Niedersachsen haben Sie eine gute Wahl getroffen. Unsere Hochschulen bieten ein vielfältiges Angebot an Studiengängen, sind bei den Studierenden beliebt und setzen auf Qualität in Lehre und Forschung. Auf eindrucksvolle Weise haben dies auch die Ergebnisse mehrerer Wettbewerbe – wie beispielsweise die Erfolge in der Exzellenzinitiative – klar dokumentiert.
Das Bildungswesen und damit auch das Hochschulrecht liegen in der Regelungskompetenz der Bundesländer. Deshalb sind auch für die Hochschulen abweichende Regelungen in den einzelnen Ländern anzutreffen - so auch beispielsweise bei der Gestaltung der Studienbeiträge.
Die niedersächsischen Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 von den Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Diese Beiträge sind in Niedersachsen für sämtliche Zeiträume der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester vorgesehen, sofern die oder der Studierende aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht von der Studienbeitragspflicht befreit sind oder ihnen wegen einer besonderen Härte die Zahlung der Studienbeiträge erlassen worden ist.
Mit der Einführung der Studienbeiträge wird das Ziel verfolgt, die Lehr- und Studienbedingungen im Interesse der Studierenden und damit auch deren Berufsaussichten zu verbessern. Dazu gehören einerseits konkret ergänzende Lehrveranstaltungen und Tutorien etc., die Verbesserung von Betreuungsmöglichkeiten in Prüfungsphasen und auch z.B. Aufwendungen für die Ausstattung mit Lehrmaterialien und die Verlängerung von Öffnungszeiten von Bibliotheken. Anderseits können nach der Zweckbestimmung des Gesetzes in Einzelfällen auch Baumaßnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden, wenn sie direkt der Verbesserung der Studienbedingungen dienen und somit die Effizienz in Studium und Lehre begünstigen.
Für die Qualität von Studium und Lehre an unseren Hochschulen erbringen die Studierenden in Niedersachsen durch die Studienbeiträge einen wichtigen und unverzichtbare Leistung, die voll und ganz in die Verbesserung der Studienbedingungen fließt. Der rechtliche Rahmen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt. Die Hochschulen entscheiden allerdings in eigener Verantwortung über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen. Alle Studierenden sind zur aktiven Teilhabe an den Planungen und Entscheidungen zur Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen aufgefordert. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Hochschulen die Beteiligung der Studierenden ernst nehmen und diese einbeziehen.
Wichtig ist: Durch die Studienbeiträge soll niemand daran gehindert werden, ein Studium aufzunehmen oder fortzuführen. Deshalb wird den Studierenden in Niedersachsen zur Finanzierung ein Studienbeitragsdarlehen angeboten. Mit dem "Niedersachsen-Studienbeitragdarlehen" der NBank haben Studierende unabhängig von Vermögen oder Einkommen einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, dessen Rückzahlung erst zwei Jahre nach dem Ende des Studiums und nur bei hinreichendem Einkommen erfolgt.
Nutzen Sie bitte auch Ihren Einfluss bei der sinnvollen Verwendung der Studienbeiträge an Ihrer Hochschule und beteiligen Sie sich aktiv an den Diskussionen.
Mit Ihren Fragen oder Anregungen, die über unser Informationsangebot hinausgehen, können Sie sich gern unter studienbeitraege@mwk.niedersachsen.de an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wenden.